Allgemeine Geschäftsbedingungen der Living Bytes Kundenbindungs- und Kundengewinnungsprogramme GmbH
1. Allgemeines und Kundenkreis
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren oder sonstigen Leistungen schließen.
(2) Unser Produktangebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer, dies gilt insbesondere für Produkte aus den Geschäftsbereichen Werbeartikel und Prämien, für die ein Verkauf an Verbraucher gänzlich ausgeschlossen ist. Im Übrigen erfolgt der Verkauf an Verbraucher ebenfalls auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote in unseren Webshops, in unseren Katalogen und in unseren Newslettern einschließlich sonstiger Werbemittel sind unverbindlich. (2) Durch die Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts bzw. zum Erwerb einer sonstigen Leistung durch uns. Der Kunde ist an sein Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden. Unabhängig davon steht es jedem Kunden selbstverständlich frei, unverbindliche Anfragen, die als solche deutlich gekennzeichnet sein müssen, zu stellen.
(3) Erfolgt das Angebot über eine Bestellung unseres Kunden über einen unserer Webshops, so werden wir dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden die Annahme in Textform (§ 126b BGB) erklären oder die Ware absenden oder die bestellte Leistung erbringen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt in jedem Fall erst mit unserer Annahme zustande.
(4) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der im Anschluss an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedergegebenen besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung oder im Rahmen unserer Annahmeerklärung noch einmal in Textform mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Das vorstehende Widerrufs- und Rückgaberecht gilt allerdings nur, sofern der Vertrag mit dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (im Sinne des § 312b Abs. 2 BGB) abgeschlossen wurde.
(5) Ist der Kunde Verbraucher und ist er nach dem vorstehenden Absatz 4 und nach Maßgabe der im Anschluss an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedergegebenen Widerrufs- und Rückgabebelehrung zum Widerruf oder zur Rückgabe berechtigt, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenen Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Rücksendung noch nicht erbracht hat. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
3. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Versandkosten. Zudem hat der Kunde Zölle und ähnliche Abgaben zu tragen. Soweit sich unsere Angebote, einschließlich der freibleibenden Angebote, zumindest auch an Verbraucher richten, schließen unsere Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, nicht jedoch die Verpackungs- und Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben sind auch in diesem Fall von dem Kunden zu tragen.
(2) Die von uns für die konkrete Lieferung oder Leistung akzeptierte Zahlungsart ist unserer Bestell- oder Auftragsbestätigung zu entnehmen. Soweit die Bestell- oder Auftragsbestätigung zur Zahlungsart keine ausdrücklichen Angaben enthält, liefern wir nur gegen Vorkasse.
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, so sind in Ermangelung anderweitiger Regelungen unsere Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Versendung von Waren
(1) Wir werden die Ware spätestens bis zu dem in der Bestell- oder Auftragsbestätigung angegebenen Versandtermin (Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen) an den Kunden absenden, wobei dieser Versandtermin nur annähernd gilt und daher um bis zu drei Werktage überschritten werden darf. Bei Lieferungen gegen Vorkasse, erfolgt eine Versendung in keinem Falle vor dem Eingang der Vorkassezahlung. Zudem verschiebt sich der Versandtermin ohne weiteres um die Zeit, die zwischen der Bestell- oder Auftragsbestätigung und dem Eingang der Vorkassezahlung vergeht.
(2) Enthält unsere Bestell- oder Auftragsbestätigung keine Angaben zum Versandtermin und ist auch im Übrigen eine feste Frist oder ein fester Termin nicht vereinbart, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist von drei Wochen beginnt, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Die Frist von drei Wochen gilt allerdings nicht für Sonderanfertigungen im Kundenauftrag.
(3) Sollten wir einen vereinbarten Versandtermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
(4) Sollte Ware, die wir „nicht auf Lager“ haben, ohne unser Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sein, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unseren Lieferanten verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadenersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
(5) Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.
5. Versand, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine eventuell genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind wir zu einem versicherten Versand nicht verpflichtet.
6. Eigentumsvorbehalt Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten für ihn hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts ausschließlich die Regelungen der Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung der Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) und aller Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Zölle und Verzugszinsen) für die betreffende Ware vor.
(3) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
7. Eigentumsvorbehalt Unternehmer
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so gelten hinsichtlich des vereinbarten Eigentumsvorbehalts ausschließlich die Regelungen der Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung der Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der schon bestehenden oder durch den Vertrag eingeleiteten Geschäftsverbindung.
(3) Die von uns an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(4) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(6) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt und der Wert der vereinbarten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sache zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sache als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(7) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
(8) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändungen, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.
(9) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
(10) Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsverfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
8. Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(2) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziffer 8 (1) fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
(4) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst (ii) innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Die vorstehende Regelung gilt auch für Minderlieferungen. Mehrlieferungen bis 10 % sind vertraglich vereinbart, wenn der Käufer die Mehrlieferungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung anzeigt. Der Kaufpreis erhöht sich im Falle der nicht oder nicht rechtzeitigen Anzeige um den Preis für die Mehrlieferung. Sollte eine Mehrlieferung über 10% erfolgen oder wird die Mehrlieferung rechtzeitig angezeigt, so ist der Kunde nach unserer Wahl verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an uns herauszugeben oder sie ohne – wechselseitige - Berechnung zu behalten, sofern ihm das zuzumuten ist.
(5) Artikelbeschreibungen in unseren Bestellbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Webshops, Katalogen oder Newslettern (einschließlich sonstiger Mailings) dienen lediglich der Artikelindividualisierung, sie stellen in keinem Fall zugesicherte Eigenschaften dar.
9. Werbeanbringungs- und Werbeanbringungsvorkosten, Muster und Korrekturskizzen
(1) Werbeanbringungs- und Werbeanbringungsvorkosten gelten vorbehaltlich der Umsetzbarkeit und vorbehaltlich der Stellung von vektorisierten EPS-, AI- oder PDF-Dateien (Schriften in Pfade gewandelt) mit mindestens 300 DPI. Farbangaben haben in Pantoneoder HKS-Farbtönen zu erfolgen. Die Übergabe der Druckdaten kann per E-Mail oder Datenträger (CD, DVD etc.) erfolgen.
(2) Die Bestellung von nicht individualisierten Mustern (Muster ohne Werbeanbringung) ist im Rahmen der in unseren Webshops, Katalogen, Newslettern oder sonstigen Werbemitteln angegebenen Mengen jederzeit möglich. Hinsichtlich der bestellten Muster kommt ein normaler Kaufvertrag zu Stande, für welchen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gelten. Ein von Mängeln unabhängiges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es zwischen dem Muster und der Ware des nachfolgenden Auftrages zu Größen- und Farbabweichungen kommen kann, welche aus einem Chargen- oder Lieferantenwechsel resultieren können. Gleiches gilt für spätere Folgeaufträge.
(3) Nach Eingang einer Bestellung von Werbeartikeln, auf welche eine Werbeanbringung erfolgen soll, übersenden wir eine unverbindliche Korrekturskizze. Bei der Korrekturskizze handelt es sich um eine Fotomontage, die lediglich der Demonstration des Standes Ihres Logos oder Ihres Textes dient. Die Korrekturskizze ist daher in keiner Weise farbverbindlich. Zudem kann es bei der endgültigen Werbeanbringung zu Abweichungen des Standes des Logos oder des Textes kommen. Änderungswünsche und/oder Freigaben hinsichtlich der durch die Korrekturskizze demonstrierten Werbeanbringung haben schriftlich zu erfolgen. Um sicher zu gehen, dass die endgültige Werbeanbringung Ihren Angaben und Wünschen entspricht, empfehlen wir die Beauftragung eines Freigabemusters. Bei einem Freigabemuster handelt es sich um ein Artikelmuster einschließlich Werbeanbringung. Die mit dem Freigabemuster verbundenen Kosten werden gemäß Angebot gesondert in Rechnung gestellt. Vorsorglich weisen wir auch hier darauf hin, dass es wegen Chargenoder Lieferantenwechsels zwischen dem Freigabemuster und der nachfolgenden Lieferung zu geringfügigen Farb- und Größenabweichungen kommen kann. Darüber hinaus sind Farbabweichungen bei der Werbeanbringung aufgrund der Materialbeschaffenheit der einzelnen Artikel jederzeit möglich.
(4) Abweichend von Ziffer 4 (1) verschiebt sich der Versandtermin bei Warenbestellung mit Werbeanbringung ohne weiteres um die Zeit die zwischen unserer Bestell- oder Auftragsbestätigung und der Auftragsklarheit vergeht, sofern Auftragsklarheit nach dem Eingang einer vereinbarten Vorkassezahlung eintritt. Auftragsklarheit ist gegeben, wenn hinsichtlich der Werbeanbringung (Korrekturskizze oder Freigabemuster) die schriftliche Freigabemitteilung des Kunden vorliegt.
(5) Abweichend von Ziffer 4 (2) beginnt die Frist von drei Wochen bei Warenbestellung mit Werbeanbringung frühestens mit Auftragsklarheit.
10. Nutzungsrechte an Software
(1) Soweit die von uns gelieferte Ware Software enthält und die Software nicht den wesentlichen Liefergegenstand darstellt, wird dem Kunden das nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gemäß Ziffer 8 (1) oder zu Sicherungszwecken. Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur dann an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbesondere Hardwareprodukte) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keinerlei Kopien der Software zurückbehält.
(2) Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung bzw. Bereitstellung einer von uns entwickelten oder in unserem Auftrag entwickelten Software, so gewähren wir dem Kunden ein nicht ausschließliches und zeitlich befristetes Nutzungsrecht an der Software. Der Kunde ist zur Nutzung der Software nur so lange berechtigt, wie der der Lieferung bzw. Leistung zugrunde liegende Vertrag läuft. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen. Mit Beendigung des der Lieferung zugrunde liegenden Vertrages, ist der Kunde verpflichtet, die Software vollständig aus seinen Systemen zu entfernen.
(3) In keinem Fall sind wir verpflichtet, den Quellcode von uns gelieferter Software offenzulegen.
11. Schutzrechte
(1) Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 11 dafür ein, dass der Kunde durch die vertraglich vereinbarte Verwendung des Liefergegenstandes keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt. Ist eine vertragliche Verwendung nicht vereinbart, so gilt Satz 1 auch für die gewöhnliche Verwendung des Liefergegenstandes. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die gewöhnliche Verwendung des Liefergegenstandes (einschließlich des zugehörigen Informations- und Werbematerials) nicht die Verwendung des Liefergegenstandes zu eigenen Werbezweckes des Kunden umfasst. Die Verwendung des Liefergegenstandes zu Werbezwecken, insbesondere des ggf. mitgelieferten Werbematerials des Herstellers, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ist Gegenstand unseres Vertrages die Lieferung von Werbeartikeln, so gelten die vorstehenden Regelungen nur für eventuell mitgeliefertes Werbematerial des Herstellers.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand im Rahmen der Regelungen des vorstehenden Absatz 1 ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 13 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm gelieferte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Layout-Vorlagen oder sonstige Unterlagen und Dokumentationen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Gleiches gilt für die Verwendung der Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Layout-Vorlagen und sonstige Unterlagen und Dokumentationen durch uns.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Absatz 3 genannten Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht der vorstehende Freihalte- und Erstattungsanspruch unabhängig von einem Verschulden des Kunden.
12. Informationen und Unterlagen, Produktionsgegenstände
(1) Alle Informationen, Zeichnungen, Normen, Diagramme, Schemata, Grafiken, Fotografien, Layout-Vorlagen und sonstige Vorlagen und Dokumentationen – sei es auf Datenträgern, in gedruckter Form oder als Material zur Druckvorbereitung und Drucklegung – die uns für die Herstellung des Liefergegenstandes vom Kunden überlassen werden, bleiben Eigentum des Kunden.
(2) Soweit vereinbart, werden die von uns ausschließlich nach Angaben des Kunden gefertigten bzw. erstellten Unterlagen nach gesonderter Bezahlung Eigentum des Kunden und dürfen von uns nicht zu anderen Zwecken verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind solche Unterlagen nebst aller Abschriften und Vervielfältigungen unverzüglich an den Kunden herauszugeben.
(3) Soweit vereinbart, gehen Formen, Modelle, Werkzeuge, Abbildungen, Filme usw., die zur Durchführung der Bestellung von uns nach Angaben des Kunden hergestellt wurden, nach gesonderter Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, auch wenn sie zunächst in unserem Besitz bleiben. Auf Aufforderung geben wir diese Gegenstände an den Kunden heraus. Umgekehrt ist der Kunde auf unsere Aufforderung hin verpflichtet, diese Gegenstände abzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so werden wir diese Gegenstände auf Kosten des Kunden selbst oder durch Dritte einlagern. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, bleiben Formen, Modelle, Werkzeuge, Abbildungen, Filme usw. unser Eigentum.
13. Haftung
(1) Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 13 eingeschränkt.
(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden und seines Personals oder den Schutz des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit wir gemäß Ziffer 13 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhergesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorhersehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Gegenüber Unternehmern ist unsere Ersatzpflicht im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von € 250.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Unsere Haftung für Fahrlässigkeit ist im Falle des Lieferverzuges auf 10 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(7) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(8) Die Einschränkungen dieser Ziffer 13 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Verbrauchern gelten die Einschränkungen dieses Ziffer auch im Falle eines grob fahrlässigen Verhaltens nicht.
14. Datenschutz
(1) Wir und eventuell von uns in die Auftragsabwicklung eingeschaltete externe Dienstleister dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von uns beauftragten externen Dienstleistern beachtet werden.
(2) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist oder wir sonst ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung bzw. an Auskünften von Auskunfteien haben.
(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 14 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Hamburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
16. Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Living Bytes Kundenbindungs- und Kundengewinnungsprogramme GmbH
Holsteiner Chaussee 183a
22457 Hamburg
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).
17. Information zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Nach dem Elektro- und Eletronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16.03.2005 sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes von Endnutzern angeliefert werden können. Als Händler und Vertreiber im Sinne des ElektroG weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den sogenannten unsortierten Siedlungsabfall entsorgen dürfen, sondern die Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen haben. Da wir ausschließlich Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern vertreiben, die nach dem ElektroG registriert sind, sind wir zur Rücknahme von Altgeräten nicht verpflichtet.
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13.08.2005 in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht wurden, sind dauerhaft so gekennzeichnet, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Darüber hinaus sind sie mit dem nachfolgenden Symbol gekennzeichnet, sofern die Geräte in privaten Haushalten genutzt werden können: Hinweis!